Lektion 1, Thema 1
In Bearbeitung

Mineralwolle-Dämmstoffe Glaswolle, Steinwolle, Schlackenwolle

Isolieren eines Daches

Gefährdungen

  • Seit 1996 werden Mineralwolle-Dämmstoffe hergestellt, die nicht als krebserzeugend gelten.
  • Auch beim Umgang mit neuen Produkten kann es durch gröbere Fasern (Faserbruchstücke) zu Haut-, Augen- oder Atemwegsreizungen kommen.

Allgemeines

  • Seit dem 01.06.2000 dürfen in Deutschland nur noch KMF-Dämmstoffe produziert und verarbeitet werden, die nach der Gefahrstoffverordnung als unbedenklich (frei von Krebsverdacht) gelten.
RAL Gütezeichen Mineralwolle

Schutzmaßnahmen

Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen

Es sind folgende Mindestmaßnahmen zu beachten:

  • Vorkonfektionierte oder kaschierte Mineralwolle-Dämmstoffe bevorzugen.
  • Verpackte Dämmstoffe erst am Arbeitsplatz auspacken.
  • Material nicht werfen.
  • Für gute Durchlüftung am Arbeitsplatz sorgen.
  • Das Aufwirbeln von Staub vermeiden.
  • Auf fester Unterlage mit Messer und Schere schneiden.
  • Keine schnell laufenden, motorbetriebenen Sägen ohne Absaugung verwenden.
  • Arbeitsplatz sauber halten, regelmäßig reinigen. Mit Industriestaubsauger (Staubklasse M) saugen statt kehren.
  • Verschnitte und Abfälle in geeigneten Behältnissen, z. B. Plastiksäcken, sammeln. Beim Verschließen der Säcke die Luft nicht herausdrücken.
  • Mineralwolle, die nach Juni 2000 eingebaut wurde, unter Beachtung der hier aufgeführten Schutzmaßnahmen möglichst staubarm ausbauen.

Persönliche und hygienische Schutzmaßnahmen

  • Locker sitzende, geschlossene Arbeitskleidung und ggf. Handschuhe (z.B. aus Leder oder nitrilbeschich tete Baumwollhandschuhe) tragen.
  • Bei starker Staubentwicklung oder Überkopfarbeiten Schutzbrille benutzen. Zum Schutz vor Atemwegsreizungen vorsorglich Halbmaske mit P2-Filter oder partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 tragen.
  • Nach Beendigung der Arbeiten Staub von der Haut abwaschen.

Arbeitsmedizinische Vorsorge

  • Arbeitsmedizinische Vorsorge nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung veranlassen (Pflichtvorsorge) oder anbieten (Angebotsvorsorge). Hierzu Beratung durch den Betriebsarzt.