Lektion 1, Thema 1
In Bearbeitung

Gefahrstoffe Grundanforderungen/Maßnahmen

Gefährdungen

  • Gefahrstoffe können durch Einatmen, Kontakt mit der Haut, der Schleimhaut sowie durch Aufnahme über den Mund zu Gesundheitsgefährdungen führen.
  • Weitere Gefährdungen z. B. Brand- und Explosionsgefährdungen können bestehen. Mögliche Wechselwirkungen mit anderen Arbeitsplätzen sind zu berücksichtigen.

Schutzmaßnahmen

  • Gefährdungsbeurteilung erstellen.
  • Feststellen, ob es sich um einen Gefahrstoff handelt. Prüfen, ob ungefährlichere Gefahrstoffe eingesetzt werden können und ob Gefährdungen durch andere Arbeitsverfahren und Arbeitsmittel vermieden oder gemindert werden können.
  • Informationen zu gefährlichen Stoffen und Gemischen sind im Sicherheitsdatenblatt aufgeführt. Bei unzureichenden Angaben beim Hersteller nachfragen.
  • Ist kein Sicherheitsdatenblatt vorhanden, kann dieses beim Lieferanten angefordert werden.
  • Schutzmaßnahmen festlegen. Erst technische Schutzmaßnahmen ergreifen, bevor organisatorische und individuelle Schutzmaßnahmen wie persönliche Schutzmaßnahmen in Betracht kommen.
  • Betriebsanweisung erstellen .
  • Ausführliche Informationen und Betriebsanweisungsentwürfe zu Gefahrstoffen werden in WINGIS online angeboten.
  • Beschäftigungsbeschränkungen und -verbote beachten, z. B. für Jugendliche und schwangere und stillende Frauen.
  • Beschäftigte anhand der Betriebsanweisung vor Arbeitseinsatz, mindestens jedoch einmal jährlich und vor Einsatz eines neuen Produktes/Verfahrens, über die Gefahren in verständlicher Form und Sprache unterweisen.
  • Jugendliche mindestens halbjährlich unterweisen.
  • Beschäftigte über Erste-Hilfe-Maßnahmen unterrichten.
  • Während der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.
  • Hautkontakt vermeiden.
  • Beim Umfüllen in kleinere Gebinde nur bruchfeste und beständige Behältnisse, z. B. Kunststoffbehälter, benutzen und diese wie das Originalgebinde kennzeichnen.
  • Spritzer beim Umfüllen vermeiden (z. B. durch Heber oder Pumpen).
  • Benetzte Kleidungsstücke sofort ausziehen.
  • Arbeitskleidung einschließlich des Schuhwerks muss getrennt von Straßenkleidung aufbewahrt und regelmäßig gereinigt werden.
  • Hautschutz beachten: Vor der Arbeit und nach den Pausen gezielter Hautschutz, nach der Arbeit und vor den Pausen richtige Hautreinigung, nach der Reinigung und am Arbeitsende Hautpflegemittel verwenden.
  • Falls erforderlich, persönliche Schutzausrüstung wie Chemikalienschutzhandschuhe, Schutzkleidung, Atemschutz tragen.

Arbeitsmedizinische Vorsorge

  • Arbeitsmedizinische Vorsorge nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung veranlassen (Pflichtvorsorge) oder anbieten (Angebotsvorsorge). Hierzu Beratung durch den Betriebsarzt.
Betriebsanweisung