Lektion 1, Thema 1
In Bearbeitung

Fassadengerüste

Fassadengerüst

Gefährdungen

  • Unvollständig aufgebaute Gerüste sowie eigenmächtig vorgenommene Veränderungen am Gerüst können zu Absturzunfällen oder Gerüstumstürzen führen.

Allgemeines

  • Fassadengerüste sind Gerüste mit längenorientierten Gerüstlagen, die als Standgerüste unmittelbar auf dem Untergrund stehen.
  • Fassadengerüste müssen standsicher, über einen sicheren Zugang erreichbar und betriebssicher sein (keine Absturzgefährdung).
  • Nachweis der Brauchbarkeit als allgemein anerkannte Regelausführung ist erbracht, wenn z. B. eine allgemein bauaufsichtliche Zulassung (erteilt durch DIBt) und die dazugehörige Aufbau- und Verwendungsanleitung (AuV) vorliegen.
  • Fassadengerüste können erstellt werden z. B. durch:
    • Gerüstsysteme (z. B. Rahmen-, Modulgerüste) aus vorgefertigten Bauteilen (Regelausführung – allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung und AuV),
    • Stahlrohrkupplungsgerüste (Regelausführung – DIN 4420-3 und AuV).
  • Abhängig von den durchzuführenden Arbeiten Lastklasse und Breitenklasse wählen sowie Ständer- und Riegelabstände und Belagstärke festlegen.
  • Für das Absetzen von Lasten mit dem Hebezeug ist mind. Lastklasse 4 erforderlich.
Lastklassen der Arbeitsgerüste
LastklasseGleichmäßig
verteilte Last kN/m2
10,75
21,50
32,00
43,00
54,50
66,00
Breitenklasse/Breite w der Gerüstlage in m
W 060,6 < w < 0,9
W 090,9 < w < 1,2
W 1,21,2 < w < 1,5
W 1,51,5 < w < 1,8
W 1,81,8 < w < 2,1
W 2,12,1 < w < 2,4
W 2,42,4 < w

Schutzmaßnahmen

Untergrund

  • Tragfähigen Untergrund als Aufstandsfläche für das Gerüst verwenden.
  • Die Tragfähigkeit des Untergrundes kann beeinträchtigt sein durch z. B.: Schächte, Kanäle, Zisternen, unzureichend verdichteter Baugrund, Nähe zu Böschungen von Baugruben und Gräben.
  • Zur Verbesserung der Tragfähigkeit lastverteilende Unterlagen verwenden.
  • Keine Baustoffe, wie z. B. Mauersteine als Unterlage verwenden.
  • Bei schrägem Untergrund lastverteilende Unterlage so ausbilden, dass der Gerüstfuß horizontal aufgesetzt werden kann.
  • Gerüste nur mit Fußspindel als Auflager verwenden, Rohre oder Rahmen nicht direkt auf den Untergrund stellen.

Verankerung

  • Gerüst fortlaufend mit dem Aufbau zug- und druckfest an tragfähigen Bauteilen der Fassade verankern. Bereits mit dem Aufbau des ersten Gerüstfeldes ist eine Sicherung gegen Umkippen vorzunehmen (siehe AuV).
  • Verankerungen in der Nähe der Gerüstknotenpunkte anordnen.
  • Ist kein geeigneter Verankerungsgrund vorhanden bzw. kann das durch die AuV vorgegebene Verankerungsraster nicht eingehalten werden, sind Maßnahmen zur Gewährleistung der Standsicherheit in der Montageanweisung festzulegen.
  • Eine eventuell notwendige Ballastierung ist nur mit festem Material (z. B. Beton- oder Stahlgewichte) auszuführen, keine flüssigen oder körnigen Materialien in Behältern verwenden.
Zugang und Kennzeichnung

Zugänge Nummer 1

  • Alle Arbeitsplätze müssen über sichere Zugänge erreichbar sein. Als Zugänge eignen sich Aufzüge, Transportbühnen, Treppen oder Leitern. Alle 50 m Gerüstlänge (Abwicklung) mind. ein Zugang.
  • Zugang über innenliegende Leitern ist zulässig
    • bis zu einer Aufstiegshöhe von 5 m
      oder
    • bei Arbeiten an Einfamilienhäusern,

    wenn die dabei bestehenden Gefährdungen (z. B. umfangreicher Materialtransport, Schließen von Durchstiegsöffnungen) in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden.
  • Sind Aufzüge, Transportbühnen oder Treppen aufgrund der baulichen Gegebenheiten nicht einsetzbar, können systemgebundene Innenleitern verwendet werden.

Gerüstbelag

  • In der Regelausführung muss jede Gerüstlage voll ausgelegt sein.
  • Bei umlaufender Einrüstung einer Bauwerksecke den Gerüstbelag in voller Breite um die Ecke herumführen.
  • Bei systemfreien Belägen genügend große Überdeckungen im Bereich der Riegel vorsehen.
  • Der Belag darf nicht wippen, abheben oder ausweichen (Belagsicherung).
  • An der Innenseite des Gerüstes darf der horizontale Abstand zwischen Belag und Bauwerk höchstens 0,30 m betragen.
  • Klappen in Durchstiegsbelägen nach dem Durchstieg geschlossen halten.

Seitenschutz

  • Seitenschutz besteht aus Geländerholm, Zwischenholm und Bordbrett und ist an den Außen- und Stirnseiten des Gerüstes zu montieren.
  • An der Innenseite des Gerüstes Seitenschutz montieren, wenn zwischen Belag und Bauwerk der horizontale Abstand mehr als 0,30 m beträgt. An der Innenseite darf auf das Bordbrett verzichtet werden, wenn Arbeiten an der Fassade ausgeführt werden.
  • Innen liegender Leitergang, der nur vertikal als Verkehrsweg genutzt wird, mit mind. zweiteiligem Seitenschutz einschließlich der Stirnseiten sichern.

Kennzeichnung

  • Kennzeichnung (sinnvollerweise am Zugang Nummer 2) ist Bestandteil der Prüfung und Voraussetzung für die Inaugenscheinnahme, Inhalt:
    • Name, Adresse und Telefonnummer des Gerüsterstellers
    • Gerüstbauart
    • Last- und Breitenklasse
    • Angaben über eine eventuelle Nutzungsbeschränkung
    • Warnhinweise
    • Datum der letzten Prüfung
  • Nicht einsatzbereite Gerüste/Bereiche mit Verbotszeichen “Zutritt verboten” kennzeichnen und den Zugang zur Gefahrenzone absperren.
Zutritt verboten

Prüfungen

  • Gerüstersteller: Prüfung durch eine “zur Prüfung befähigte Person” nach Fertigstellung und vor Übergabe an den Nutzer, um den ordnungsgemäßen Zustand festzustellen (Nachweis-Prüfprotokoll).
  • Gerüstnutzer: Inaugenscheinnahme durch eine “qualifizierte Person” des jeweiligen Nutzers vor der Verwendung, um die sichere Funktion und die Mängelfreiheit festzustellen (Nachweis-Checkliste).