Lektion 1, Thema 1
In Bearbeitung

Farben und Lacke

Umfüllen

Gefährdungen

  • Beim Umgang mit Farben und Lacken können Gesundheitsschäden durch Einatmen oder durch Hautkontakt auftreten.

Allgemeines

  • Farben und Lacke (Beschichtungsstoffe) bestehen u. a. aus:
    • Bindemitteln, Pigmenten (Farbmitteln) und Füllstoffen, Zusatzstoffen (Additiven), z. B. Konservierungsstoffen, Sikkativen oder Hautverhütungsmitteln, Netzmitteln, organischen Lösemitteln und/oder Wasser. Die meist ungefährlicheren wasserverdünnbaren Beschichtungsstoffe (Dispersionsfarben, Dispersionslackfarben) enthalten bis zu 10 % Lösemittel. Lösemittelverdünnbare Beschichtungsstoffe enthalten dagegen 30 – 70 % Lösemittel.

Schutzmaßnahmen

Hinweise beim Umgang mit alten Rostschutzanstrichen

  • Für Rostschutzanstriche wurden häufig schwermetallhaltige Pigmente verwendet, die heute z. T. wegen ihrer Krebsgefährdung verboten sind. Hierzu gehören: Zinkchromat (Zinkgelb, Zitronengelb) und Strontium chromat (Strontiumgelb). Verwendet wurden vielfach auch bleihaltige Pigmente (z. B. Bleimennige).
  • Vorsicht beim Entfernen alter Rostschutzanstriche. Staubarme Arbeitsverfahren anwenden. Atemschutz mit Partikelfilter P2 und Schutzanzüge Typ 5-6 benutzen.

Hinweise beim Umgang mit lösemittelverdünnbaren Beschichtungsstoffen und Verdünnungsmitteln

  • Informationen zum Gesundheitsschutz und Betriebsanweisungsentwürfe sowie Angaben zu Schutzhandschuhen liefert der GISCODE für Beschichtungsstoffe im Gefahr stoffinformationssystem der BG BAU – WINGIS (www.wingis-online.de).
  • Für ausreichende Lüftung sorgen. Soweit lüftungstechnische Maßnahmen nicht oder nicht ausreichend durchgeführt werden können, ist Atemschutz mit Gasfilter A2 zu benutzen.
  • Bei Spritzverfahren Kombifilter A2-P2 verwenden.
  • Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemittel benutzen.
  • Beim Verarbeiten von leicht entzündlichen Beschichtungsstoffen
    • Zündquellen vermeiden,
    • Ex-geschützte Geräte verwenden,
    • elektrostatische Erdung vorsehen.

Hinweise beim Umgang mit Epoxid-, Polyurethan- und Polyesterharzen

  • Epoxidharze werden meist als 2-Komponenten-Produkte verwendet. Sie bestehen aus einer Epoxidharz-­ und einer Härterkomponente.
  • Polyurethanharze können 1- oder 2-Komponenten-Produkte sein und enthalten Isocyanate, die – wie Epoxidharze – zu Allergien führen können.
  • Ungesättigten Polyesterharzen wird Styrol zugegeben, wodurch eine Reaktion stattfindet. Styrol ist gesundheitsschädlich. Harz und Härter können Gesundheitsschäden verursachen.
  • Harz und Härter nur nach Angaben des Herstellers mischen. Vorsicht bei unkontrollierter Reaktion beim Anmischen.
  • Gebinde getrennt und geschlossen lagern.
  • Geeignete persönliche Schutzausrüstung benutzen, z. B.:
    • Atemschutz, je nach Konzentration Gasfilter Typ A oder B
    • Schutzhandschuhe
    • Schutzbrille

Beschäftigungsbeschränkungen

  • Für Jugendliche, schwangere Frauen oder stillende Frauen sind Arbeiten mit bestimmten gesundheitsschädigenden Stoffen verboten. Einzelheiten sind der Gefahrstoffverordnung, dem Jugendarbeitsschutzgesetz und dem Mutterschutzgesetz zu entnehmen.

Arbeitsmedizinische Vorsorge

  • Arbeitsmedizinische Vorsorge nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung veranlassen (Pflichtvorsorge) oder anbieten (Angebotsvorsorge). Hierzu Beratung durch den Betriebsarzt.