Lektion 1, Thema 1
In Bearbeitung

Diesel-Tankanlagen auf Baustellen

Gefährdungen

  • An Tankstellen können Kraftstoffe austreten. Es besteht die Gefahr von Bränden sowie der Schädigung der Umwelt.

Allgemeines

  • Möglichst Tankcontainer mit IBC-Zulassung verwenden.
  • Diesel-Tankstellen müssen für die komplette Anlage eine gültige baurechtliche Zulassung haben.
  • Das vorhandene Typenschild muss z. B. Angaben enthalten über Inhaltsstoff, Type und Lagervolumen.
  • Nur doppelwandige Tankanlagen mit Leckanzeigegerät verwenden .

Ausnahme: Aufstellung einwandiger Tankanlagen in Auffangwannen.

  • Tankanlagen müssen mit Überfüllsicherung ausgerüstet sein.
  • Nur automatisch selbstschließende, bauartzugelassene Zapfpistolen verwenden.
  • Bei häufigen Betankungsvorgängen an einem Ort, z. B. Bauhof, müssen die Aufstellfläche und der Tankbereich (Schlauchlänge + 2,00 Meter) einen festen, undurchlässigen Boden haben, z. B. Beton oder Asphalt.
  • Abstand zum nächsten Gebäude mindestens 10,00 Meter.

Schutzmaßnahmen

  • Geeignete Maßnahmen treffen, um eine Beschädigungen der Tankanlage durch Baufahrzeuge zu vermeiden.
  • Tankfläche durch Warnschilder kennzeichnen. Unbefugten ist der Aufenthalt verboten.
  • Darauf achten, dass durch die Tankanlage keine Flucht- und Rettungswege versperrt werden.
  • Feuerlöscher gut erreichbar und griffbereit aufhängen.
  • Bindemittel für ausgelaufenen Kraftstoff in ausreichender Menge bereitstellen.
  • Keine brennbaren Stoffe in unmittelbarer Nähe und im Tankstellenbereich lagern.
  • Auf der Tankfläche (Aufstellfläche und Tankbereich) gilt absolutes Rauchverbot.
  • Betankung nur, wenn Motor und Fremdheizung abgestellt sind.
  • Kraftstoff nur in Tanks der Arbeitsmaschinen und in zugelassene Transportbehälter einfüllen .
  • Zapfeinrichtung gegen unbefugte Benutzung sichern .
  • Betankung der Tankanlage und Arbeitsmaschinen ununterbrochen beobachten.
  • Beim Befüllen des Kraftstofftanks Grenzwertgeber anschließen.
  • Ausgelaufenen Kraftstoff sofort mit geeigneten Bindemitteln aufsaugen und aufnehmen bzw. verunreinigtes Erdreich aufnehmen. Verschmutzte Bindemittel bzw. Erdreich in Sammelbehältern lagern.
  • Defekte Tankanlage sofort stillsetzen. Unverzüglich Schadensbegrenzungsmaßnahmen einleiten.
  • Sicherstellen, dass ausgelaufener Kraftstoff nicht in Straßeneinläufe oder Gewässer gelangen kann.
  • Aufstellen einer Betriebsanweisung und mindestens jährliche Unterweisung der Beschäftigten in der Handhabung der Tankanlage und der Sicherheitseinrichtung.
  • Reparaturen an Tankanlagen nur von Fachfirmen durchführen lassen.

Prüfungen

  • Sachverständigenprüfungen (nach BAM-GGR 002 anerkannte Prüfstelle) von Tankanlagen:
    • vor der ersten Inbetriebnahme,
    • wenn sie länger als 1 Jahr außer Betrieb waren,
    • wiederkehrend alle 5 Jahre Sachverständigenprüfungen (anerkannte Prüfstelle) von Tankcontainern.
  • Wiederkehrend alle 30 Monate eine Prüfung des äußeren Zustands und der einwandfreien Funktion der Bedienungseinrichtung.
  • Regelmäßige Überprüfung der Sicherheitseinrichtungen und der Tankanlage auf Dichtheit.