Lektion 1, Thema 1
In Bearbeitung

Demontagearbeiten

Gefährdungen

  • Durch die Verwendung von ungeeigneten Anschlagpunkten der zu demontierenden Bauteile bzw. technischen Anlageteile kann es zu Personen- und Sachschäden kommen.

Allgemeines

  • Vorausschauende Planung der Demontagearbeiten.
  • Im Vorfeld Sichten der vorhandenen technischen Unterlagen, wie z. B. Bestandspläne.
  • Ggf. Hinzuziehung eines Abbruchstatikers zur Festlegung des Demontageverfahrens.
  • Erstellung einer Demontageanweisung (Abbruchanweisung) mit allen notwendigen sicherheitstechnischen Angaben.
  • Ausführung der Demontagearbeiten nur von erfahrenen und fachlich geeigneten Personen.

Schutzmaßnahmen

  • Demontagearbeiten erst dann beginnen, wenn der bauliche Zustand des abzubrechenden Bauwerkes und angrenzender Bauteile in statischer und konstruktiver Hinsicht untersucht ist.
  • Standsicherheit und Tragfähigkeit der baulichen und technischen Anlagen während der Demontagearbeiten jederzeit gewährleisten.
  • Geeignete Anschlagpunkte festlegen bzw. schaffen.
  • Fachlich geeignete Personen (Aufsichtführende) müssen die Demontagearbeiten leiten und beaufsichtigen.
  • Art und Zustand der zu demontierenden Bauteile bzw. Anlageteile erkunden.
  • Demontageverfahren nach örtlichen Gegebenheiten auswählen.
  • Gefahrstoffe, Gebäudeschadstoffe und Biostoffe ermitteln, Arbeitsanweisungen aufstellen und entsprechende Schutzmaßnahmen treffen.
  • Bei plötzlich auftretenden Gefahren sind die Arbeiten sofort einzustellen.
  • Gegenseitige Gefährdungen vermeiden. Bei den Demontagearbeiten dürfen sich keine unbefugten Personen in dem Gefahrenbereich der zu demontierenden Bau- bzw. Anlagenteile aufhalten.

Demontageanweisung (Abbruchanweisung)

  • Die Demontageanweisung muss u. a. Angaben enthalten über:
    • konstruktive Besonderheiten,
    • gewähltes Demontageverfahren,
    • Gewicht der zu demontierenden Bauteile bzw. Anlagenteile,
    • Lage der Anschlagpunkte,
    • Festlegung der Hebezeuge,
    • Standsicherheit der Teile während der einzelnen Demontagezustände,
    • Art, Umfang und Reihenfolge der Demontagearbeiten,
    • Art und Anzahl der einzusetzenden Geräte und Maschinen,
    • Arbeitsplätze und Zugänge,
    • Hilfskonstruktionen, erforderliche Gerüste und Aufstiege,
    • Schutz der Beschäftigten gegen Absturz,
    • Schutzmaßnahmen gegen auftretende Gefahrstoffe.
  • Auf eine schriftliche Demontageanweisung kann nur verzichtet werden, wenn besondere sicherheitstechnische Angaben nicht erforderlich sind.

Zusätzliche Hinweise für Arbeitsplätze und Verkehrswege

  • Zum Erreichen der Arbeitsplätze sichere Verkehrswege errichten.
  • Im Bauwerk vorhandene Treppen und Geländer solange wie möglich erhalten.
  • Absturzgefahren, welche durch die Demontage von Bauteilen geschaffen werden, im Vorfeld durch Anbringen von Absturzsicherungen beseitigen .
  • PSA gegen Absturz nur verwenden, wenn Absturzsicherungen (Seitenschutz) aus arbeitstechnischen Gründen nicht möglich sind .
  • Anschlagpunkte für PSA gegen Absturz müssen ausreichend tragfähig sein und müssen durch den Vorgesetzten festgelegt werden.

Zusätzliche Hinweise zum Tragen von persönlichen Schutzausrüstungen

  • Bei Demontagearbeiten grundsätzlich Industrieschutzhelme (Kopfschutz), Fußschutz und Schutzhandschuhe tragen.
  • Augen- und Gesichtsschutz bei Schneid- und Trenntätigkeiten benutzen.
  • Bei Gefährdungen durch Lärm ist Gehörschutz zu tragen.
  • Die Benutzung von Persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz ist nur erlaubt, wenn technische Maßnahmen gegen Absturz nicht möglich sind.

Zusätzliche Hinweise beim Hebezeugbetrieb

  • Geeignetes Hebezeug entsprechend des Gewichtes der Einzelteile und der Ausladung des Hebezeuges auswählen.
  • Hebezeug (Kran) auf tragfähigen Untergrund abstützen und waagerecht ausrichten, lastverteilende Unterlagen verwenden.
  • Einhalten der Sicherheitsabstände im Bereich von Baugrubenböschungen bzw. unverbauten Baugräben.
  • Beachten der Sicherheitsabstände zu elektrischen Freileitungen.
  • Anschlagpunkte an den zu demontierenden Bau- bzw. Anlageteilen schaffen.
  • Sichern von Bau- und Anlageteilen gegen unbeabsichtigtes Umfallen z. B. mit Schrägstützen .
  • Bau- bzw. Anlageteile nicht losreißen, sondern z. B. mit hydraulischen Pressen lösen.
  • Lasten nicht über Personen schwenken.
  • Gefahrenbereiche großräumig absperren, ggf. Absperrposten vorsehen.
  • Einweiser einsetzen, wenn der Kranführer die Last nicht ständig beobachten kann.
  • Verständigung des Kranführers mit dem Einweiser durch festgelegte Handzeichen oder Sprechfunk .

Zusätzliche Hinweise zum Anschlagen von Lasten

  • Lasten oberhalb des Schwerpunktes anschlagen. Schwerpunktlage vorher ermitteln.
  • Anschlagmittel (Seile, Ketten, Hebebänder) nicht über die zulässige Belastung hinaus beanspruchen.
  • Anschlagmittel bestimmungsgemäß verwenden und aufbewahren.
  • Traversen für lange, instabile Bauteile verwenden.
  • Bei mehrsträngigen Gehängen nur zwei Stränge als tragend annehmen.
  • Nur Anschlagmittel mit Sicherheitshaken verwenden.
  • Aufenthalt zwischen Last und festen Gegenständen (z. B. Wänden) beim Anheben der demontierten Teile verboten.
  • Lasten nicht höher heben als für die Beförderung notwendig.
  • Anschlagmittel erst lösen, wenn die Last sicher abgesetzt ist.
  • Bauteile zum Anschlagen nur begehen, wenn diese sicher begehbar und mindestens 20 cm breit sind.
  • Geeignete Hilfsmittel wie Leitern oder Hebebühnen zum Anschlagen von Lasten benutzen.
  • Verbindungen und Anschlüsse von demontierten Bau- und Anlageteilen erst lösen, wenn diese gegen Umkippen bzw. Herabfallen gesichert sind.

Arbeitsmedizinische Vorsorge

  • Arbeitsmedizinische Vorsorge nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung veranlassen (Pflichtvorsorge) oder anbieten (Angebotsvorsorge). Hierzu Beratung durch den Betriebsarzt.