Lektion 1, Thema 1
In Bearbeitung

Baustellenstrom

Stromkasten

Gefährdungen

  • Beim Umgang mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln besteht die Gefahr einen elektrischen Schlag zu erleiden.

Allgemeines

Errichtung und Instandsetzung

  • Elektrische Anlagen und Betriebsmittel dürfen nur von Elektrofachkräften oder unter deren Leitung und Aufsicht errichtet, verändert und instand gehalten werden. Das gilt auch für einfache Tätigkeiten, wie z. B. die Reparatur einer Steckdose oder einer Anschlussleitung.

Schutzmaßnahmen

Sichere Anschlusspunkte

  • Elektrische Betriebsmittel müssen von besonderen Anschlusspunkten aus mit Strom versorgt werden. Als besondere Anschlusspunkte gelten z. B.:
    • Baustromverteiler,
    • der Baustelle zugeordnete Abzweige ortsfester elektrischer Anlagen,
    • Transformatoren,
    • mobile Stromerzeuger der Bauart A und B.
  • Hausinstallationen, z. B. beim Kunden, bieten i. d. R. keine sicheren Anschlusspunkte.

Anschlusspunkte für kleine Baustellen/Hausinstallationen

  • Sichere Anschlusspunkte können auch mit portablen Fehlerstromschutzeinrichtungen “PRCD-S” geschaffen werden. Diese Geräte verfügen über einen erweiterten Schutzumfang und eine Schutzleiterüberwachung. Die PRCD-S überprüft selbsttätig während des Einschaltvorganges das vorgelagerte Netz auf Fehler. An einer fehlerhaften Hausinstallation/Steckdose lässt sich die PRCD-S nicht einschalten. Das Arbeiten an einer solchen Steckdose ist verboten und lebensgefährlich.

Baustromverteiler/-Steckdosen

  • Die Anschlussleitung vor der Messeinrichtung im fest verankerten Anschlussschrank darf maximal 30 Meter lang sein und keine lösbaren Zwischenverbindungen enthalten.
  • Die Anschlussleitung vor dem Anschlussschrank ist vor mechanischer Beanspruchung besonders zu schützen.
  • Über die Notwendigkeit der Erdung eines Baustromverteilers entscheidet die Elektrofachkraft. Notwendig wird ein Erdspieß im TT-Netz, in der Nähe elektrifizierter Bahnen und ggf. beim Übergang TN-C auf TN-CS.
  • Baustromverteiler entsprechen dem Schutzgrad IP 44.
  • Baustromverteiler mit Steckdosen müssen über eine in AUS verschließbare Schalteinrichtung zum Trennen der Einspeisung verfügen.
  • Stromkreise mit Steckdosen sind über RCD abzusichern.
  • Kraftstromsteckdosen (rot) sind über RCD vom Typ B abzusichern.
  • Steckdosen ≤ 32 A sind über RCD mit einem Bemessungsfehlerstrom ≤ 30 mA zu betreiben.
  • Steckdosen > 32 A dürfen über RCD mit einem Bemessungsfehlerstrom ≤ 500 mA betrieben werden.
  • Beim Festanschluss von Betriebsmitteln (oder über Sondersteckvorrichtungen) ist die Einhaltung der Abschaltbedingungen von der Elektrofachkraft nachzuweisen.
    • Nachgeschaltete Stromkreise dürfen keine Steckdosen enthalten.
    • Handgeführte elektrische Betriebsmittel sind auch bei Festanschluss über RCD abzusichern.
  • IT-Systeme dürfen nur mit Isolationsüberwachung und RCD betrieben werden.
  • Weitere Schutzmaßnahmen:
    • Schutzkleinspannung (SELV),
    • Schutztrennung (Trenntrafo).

Elektrische Leitungen

  • Als bewegliche Leitungen sind Gummischlauchleitungen H07RN-F oder gleichwertige Bauarten (H07BQ-F) zu verwenden.
  • Anschlussleitungen bis 4 m Länge von handgeführten Elektrowerkzeugen sind auch in der Bauart H05RN-F zulässig.
  • Leitungen, die mechanisch besonders beansprucht werden, sind geschützt zu verlegen, z. B. unter festen Abdeckungen.
  • Leitungsroller sind schutzisoliert auszuführen. Beührbare Teile müssen aus Isolierstoff bestehen. Sie müssen eine Überhitzungs-Schutzeinrichtung haben. Die Steckdosen müssen spritzwassergeschützt ausgeführt sein.

Leuchten

  • Bauleuchten müssen mindestens sprühwassergeschützt ausgeführt sein. Sie sollen für rauen Betrieb geeignet sein.
  • Hand-/Bodenleuchten, ausgenommen solche für Schutzkleinspannung, müssen schutzisoliert und strahlwassergeschützt ausgeführt sein.

Installationsmaterial

  • Steckvorrichtungen sind nur mit Isolierstoffgehäuse und nach folgenden Bauarten zulässig:
    • Steckvorrichtungen, zweipolig mit Schutzkontakt,
    • CEE-Steckvorrichtungen, 5-polig.
  • Schalter und Steckvorrichtungen müssen mindestens spritzwassergeschützt ausgeführt sein und eine ausreichende mechanische Festigkeit besitzen.

Prüfungen

  • Elektrische Anlagen und Betriebsmittel sind zu prüfen
    • nach Errichtung, Veränderung und Instandsetzung,
    • regelmäßig entsprechend den Prüffristen.

Symbole auf elektrischen Betriebsmitteln

Gefährliche elektrische SpannungGefährliche elektrische Spannung
Schutzisoliert
(Schutzklasse II)Schutzisoliert (Schutzklasse II)
Schutzkleinspannung
(Schutzklasse III)Schutzkleinspannung (Schutzklasse III)
Trenntransformator
(Schutztrennung)Trenntransformator (Schutztrennung)
Explosionsgeschützte,
baumustergeprüfte
Betriebs mittelExplosionsgeschützte, baumustergeprüfte Betriebsmittel
Für rauen BetriebFür rauen Betrieb
StaubgeschütztStaubgeschützt
Regengeschützt
(Sprühwassergeschützt)Regengeschützt (Sprühwassergeschützt)
SpritzwassergeschütztSpritzwassergeschützt
StrahlwassergeschütztStrahlwassergeschützt