Lektion 1, Thema 1
In Bearbeitung

Arbeiten am Wasser

Gefährdungen

  • Bei Arbeiten am und über dem Wasser können Personen hinein fallen und ertrinken.

Allgemeines

  • Arbeiten auf dem Wasser nur von Wasserfahrzeugen, schwimmenden Geräten und Anlagen, Pontons und Flößen ausführen.

Schutzmaßnahmen

  • An Arbeitsplätzen am und über dem Wasser Absturzsicherungen unabhängig von der Absturzhöhe vorsehen .

Rettungsmittel

  • Nur geprüfte, automatisch aufblasbare Rettungswesten benutzen .
  • Genormte, dem notwendigen Auftrieb entsprechende Westen benutzen (150 N oder 275 N, gemäß DIN EN ISO 12402-2 und DIN EN ISO 12402-3).
  • Anlegen von Rettungswesten bei allen Arbeiten,
    • bei denen ein Sturz ins Wasser möglich ist,
    • an Deck, wenn keine Absturzsicherung gemäß EN 711 vorhanden ist,
    • außenbords und bei Benutzung des Beibootes.
  • Rettungswesten vor dem Anlegen auf Körpermaß einstellen und immer über der Kleidung tragen.

  • Bei Schweißarbeiten nur Rettungswesten mit Alubedampfter Oberfläche oder Rettungswesten mit Schutzhüllen mit Widerstandsfähigkeit gegen geschmolzene Metallsplitter verwenden.
  • Rettungswesten gemäß Herstellerangaben säubern, pflegen und lagern.
  • Unabhängig von der Benutzung von Rettungswesten sind Rettungsstangen und Rettungsringe deutlich sichtbar und leicht zugänglich bereitzuhalten .
  • Rettungsringe nach EN 14144 müssen mit einer schwimmfähigen Rettungsleine verbunden sein .
  • Zusätzlich sind einsatzbereite und geprüfte Beiboote als Rettungsboote (gemäß EN 1914) bereitzuhalten .
  • Rettungsboote müssen bei stark strömenden Gewässern (v > 3,0 m/s) mit einem Motorantrieb ausgerüstet sein.

Prüfung von Rettungsmitteln

  • Vor jedem Anlegen einer Rettungsweste ist ein Kurz-Check durchzuführen:
    • Patrone auf Unversehrtheit prüfen,
    • Patrone gefüllt und handfest eingeschraubt?
    • Automatik gespannt?
    • Mundventil gesichert?
  • Vorstehende Hinweise müssen an der Rettungsweste gut lesbar und erkennbar angebracht sein.
  • Rettungsmittel sind bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, von einer sachkundigen Person zu prüfen.
  • Rettungswesten müssen unter Berücksichtigung der Herstellerangaben in festen Zeitabständen (i.d.R. im Abstand von 2 Jahren) einer Wartungsmaßnahme zugeführt werden.
  • Die abschließende Überprüfung durch eine sachkundige Person ist schriftlich zu bestätigen.
  • Rettungsboote sind auf vollständige Ausrüstung zu überprüfen:
    • ein Satz Riemen,
    • Schöpfkelle,
    • Festmacher (Seil oder Draht).