Lektion 1, Thema 1
In Bearbeitung

Anschlagen von Lasten Anschlagmittel

Gefährdungen

  • Unsachgemäßes Anschlagen, Unachtsamkeit beim Anheben bzw. Absetzen von Lasten sowie beschädigte oder unterdimensionierte Anschlagmittel können zu Unfällen führen.

Allgemeines

  • Anschlagmittel bestimmungsgemäß verwenden und geschützt aufbewahren.
  • Anschlagmittel (Seile, Ketten, Hebebänder) nicht über die zulässige Tragfähigkeit hinaus belasten.
  • Seile, Ketten und Hebebänder nach Größe und Form der Last, den Greifpunkten, den Einhakvorrichtungen, der Art und Weise des Anschlagens, des Neigungswinkels und den Witterungsbedingungen auswählen. Die Tragfähigkeit muss mindestens für den max. Neigungswinkel von 60° auf Anhängern oder Etiketten angegeben sein Nummer 1.
  • Bei mehrsträngigen Gehängen nur zwei Stränge als tragend annehmen, wenn keine Ausgleichseinrichtungen vorhanden sind.

Schutzmaßnahmen

  • Lasten dürfen nur von unterwiesenen Beschäftigten angeschlagen werden.
  • Lange stabförmige Lasten nicht in Einzelschlingen anschlagen. Traversen benutzen.
  • Lasten im Schnürgang Nummer 2 anschlagen. Das Anschlagen im Hängegang ist nur bei großstückigen Lasten zulässig, wenn ein Zusammenrutschen der Anschlagmittel und eine Verlagerung der Last nicht möglich ist.
  • Lasten nicht durch Einhaken unter die Umschnürung transportieren.
  • Nur Anschlagmittel mit Sicherheitshaken Nummer 3 verwenden. Aufgezogene Haken sofort aussortieren.
  • Kleine, lose Teile nur in Lastaufnahmemitteln transportieren und diese nicht über den Rand hinaus beladen.
  • Pendeln der Last durch mittige Stellung des Kranhakens über der Last vermeiden.
  • Lange Teile eventuell mit Leitseilen führen.
  • Beim Anheben der Last sich nicht zwischen Last und festen Gegenständen (Wänden, Maschinen, Stapeln usw.) aufhalten.
  • Nicht unter schwebenden Lasten hindurchgehen bzw. sich aufhalten.
  • Lasten nicht höher heben als für den Transport erforderlich.
  • Leere und unbelastete Hakengeschirre hochhängen. Anschlagmittel sicher ablegen bzw. ordentlich lagern.
  • Seile, Ketten und Bänder nicht verknoten und verdrehen, nicht über scharfe Kanten ziehen. Kantenschoner oder Schutzschläuche verwenden.
  • Anschlagmittel erst lösen, wenn die Last sicher abgesetzt ist.
  • Schutzhelm tragen.
  • Personen nicht mit der Last befördern.
  • Verständigung zwischen Kranführer und Anschläger nur über Handzeichen oder Sprechfunk.

Zusätzliche Hinweise für das Anschlagen mit Seilen

  • Mindestdurchmesser von Anschlagseilen einhalten:
    • Stahlseile: 8 mm
    • Naturfaser- und Chemiefaserseile: 16 mm
  • Seile nicht an Pressklemmen abknicken.
  • Nur genormte Seile und Seilendverbindungen verwenden. Drahtseilklemmen sind nur für Abspannseile zugelassen Nummer 4.

Zusätzliche Hinweise für das Anschlagen mit Ketten

  • Nur geprüfte und kurzgliedrige Ketten verwenden.
  • Ketten vor dem Anschlagen ausdrehen. Kettenglieder müssen ineinander frei beweglich sein.
  • Ketten nicht provisorisch mit Schrauben und dergleichen flicken.

Zusätzliche Hinweise für das Anschlagen mit Hebebändern

  • Nur licht- und formstabilisierte Chemiefaserhebebänder benutzen. Hebebänder aus Polyethylen sind unzulässig.
  • Hebebänder nicht über raue Oberflächen ziehen.
  • Einwegbänder nach dem ersten Gebrauch (Transportkette) entsorgen und nicht weiter verwenden.

Prüfungen

  • Anschlagmittel nach Einsatzbedingungen, jedoch mindestens einmal jährlich von einer “zur Prüfung befähigten Person” (z. B. Sachkundigen) prüfen lassen. Die Prüfergebnisse aufzeichnen.
  • Seile mit Litzenbruch, Aufdoldungen, Knicken, Korbbildungen, Rostansätzen, Querschnittsveränderungen, Drahtbruchnestern usw. sofort aussondern und nicht mehr verwenden Nummer 5, Tabelle 1.
1 Ablegereife von Drahtseilen bei sichtbaren Drahtbrüchen
SeilartAnzahl sichtbarer Drahtbrüche bei Ablegereife auf einer Länge von
3d6d30d
Litzenseil3 benachbarte Drähte einer Litze614
Kabelschlagseil101540
  • Steifgezogene Ketten und Ketten mit gebrochenem oder angerissenem Kettenglied, Querschnittsminderung, Korrosionsnarben u. a. sofort aussondern und nicht mehr verwenden.
  • Ketten nicht mehr benutzen, wenn
    • eine Längung um mehr als 5 % bei der Kette oder beim Einzelglied gemessen wird,
    • eine Abnahme der Nenndicke an irgendeiner Stelle um mehr als 10 % festgestellt wird.