Lesson 1, Topic 1
In Progress

Transport of compressed gas cylinders

Hazards

  • Bei dem Umgang mit Druckgasflaschen besteht Brand- und Explosionsgefahr.

Protective measures

  • Druckgasflaschen gegen Stöße schützen. Flaschen nicht werfen oder fallen lassen, nicht über den Boden rollen.
  • Der Transport von Druckgasflaschen mit Magnetkranen ist verboten.
  • Zum Transport von Einzelflaschen z. B. Flaschenkarren Bilderläuterungen oder Transportgestelle  verwenden.
  • Beim Transport auf Fahrzeugen Druckgasflaschen gegen Verrutschen, Verrollen, Umfallen und Herabfallen sichern, z. B. durch Verzurren.
  • Druckgasflaschen nur mit geschlossenen Ventilen und aufgeschraubten Schutzkappen transportieren.
  • Fahrzeuge mit gefüllten Druckgasflaschen sollten nicht unbeaufsichtigt auf öffentlichen Straßen und Plätzen abgestellt werden.

Zusätzliche Hinweise für den Transport von Druckgasflaschen auf öffentlichen Straßen

  • Begrenzte Mengen gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) beachten. Bei Beförderung eines Stoffes oder Produktes darf die Höchstmenge nicht überschritten werden (Tabelle).
  • Bei der Zusammenladung unterschiedlicher Gefahrgüter auf einem Fahrzeug oder Anhänger sind die Nettomengen mit den stoffspezifischen Faktoren zu ermitteln.
  • Die Summe der Produkte darf die Zahl 1000 nicht überschreiten. Bei Überschreitung gelten alle Vorschriften der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB).
  • Gasflaschen dürfen nur mit verschlossenen Ventilen und Schutzkappen transportiert werden.
  • Gasflaschen müssen mit Gefahrzetteln und UN-Nummern gekennzeichnet sein.
  • Feuerlöscher (2 kg Pulver) mitführen.
  • Druckgasflaschen in Fahrzeugen (Kombifahrzeuge bzw. geschlossener Aufbau) nur transportieren, wenn mindestens zwei Lüftungsöffnungen vorhanden sind.
  • Jede Lüftungsöffnung sollte einen Querschnitt von mindestens 100 cm2 haben.
  • Lüftungsöffnungen nicht durch Ladegut verstellen oder verschließen.
Kleine Mengen und Faktoren für Stückgutbeförderung
 Stoffe/
Zubereitungen
Kleinmengen (kg netto bzw. Fassungsvolumen der Gasflasche) und Faktoren für Stückgutbeförderungen
KlasseKlassifiz.
code
UN-Nr.Bezeichnung
Faktor
333
3
1000
1
Klasse 21 O1072Sauerstoff 
 1 F1049Wasserstoff 
 2 F1965Propan 
 2 F1965Flüssiggas 
 4 F1001Acetylen 
Example:

Rohrleitungsbauer transportieren auf der Ladefläche eines Doppelkabinen-Transporters

40 l Sauerstoff
(Klasse 2, UN-Nr. 1072) x 1 = 40
8 kg Acetylen
(Klasse 2, UN-Nr. 1001) x 3 = 24
33 kg Propan
(Klasse 2, UN-Nr. 1965) x 3 = 99 ⁄ 163


163 < 1000,
also Kleinmengenbeförderung.
  • Rauchen und Umgang mit offenem Feuer ist bei Ladearbeiten verboten.
  • Flaschen gegen Umkippen und Anstoßen beim Bremsen oder bei Kurvenfahrt sichern, z. B. durch fest an die Wagenwände angebrachte Gestelle mit lösbaren Bügeln, Ketten oder Zurrgurten Bilderläuterungen.
  • Zur Gasentnahme Druckgasflaschen aus dem Fahrzeug entfernen und erst dann die Druckminderer anschließen. Ausnahme: Besonders eingerichtete Werkstattwagen.

Zusätzliche Hinweise für Arbeiten im Werkstattwagen

  • Schweiß-, Löt- und Brennschneidarbeiten dürfen nur dann in Werkstattwagen ausgeführt werden, wenn
    • die Türen offen gehalten werden,
    • Feuerlöscher (mind. 6 kg ABC-Pulverlöscher) in Greifnähe vorhanden sind,
    • zwischen Flaschendruckminderern und Brenner Einzelflaschensicherungen oder Gebrauchsstellenvorlagen eingebaut sind,
    • die Mindestschlauchlänge 3,00 m beträgt.