Lektion 1,
Thema 1
In Bearbeitung
Reinigungsmaschinen
Gefährdungen
- Ungeschützt bewegliche Maschinenteile können zu Verletzungen führen.
Allgemeines
- Nur Maschinen bereitstellen, die den Gegebenheiten im Objekt entsprechen.
- Zur Beseitigung gesundheitsgefährlicher Stäube nur geprüfte Entstauber, Saugmaschinen oder Kehrsaugmaschinen einsetzen. Staubklasse beachten (Tabelle).
- Für Reinigungsarbeiten in Räumen mit Explosionsgefahr nur Maschinen in explosionsgeschützter Ausführung einsetzen.
- Weibliche Beschäftigte sollen Lasten von mehr als 15 kg nicht anheben oder tragen – auch nicht gelegentlich. Werdende Mütter dürfen ständig nicht mehr als 5 kg und gelegentlich nicht mehr als 10 kg heben oder tragen.
- Für jede Maschine im Objekt die Betriebsanleitung für die Benutzung und Wartung bereithalten.
Schutzmaßnahmen
- Beschäftigte im Objekt in die Benutzung und Wartung anhand der Betriebsanleitung einweisen; ebenso beim erstmaligen Einsatz neuartiger Maschinen. Unterweisung in regelmäßigen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich wiederholen.
- Regelmäßige Wartung der Maschinen überwachen und kontrollieren.
- Bei Mängeln an Maschinen den Betrieb einstellen, die Maschine als nicht betriebssicher kennzeichnen und den Objektleiter unverzüglich informieren.
- In Arbeitspausen, vor Wartungsarbeiten bzw. vor dem Umrüsten der Maschinen Antriebe abschalten und gegen unbefugtes Wiedereinschalten sichern, z. B. Zündschlüssel abziehen, Netzstecker aus der Steckdose ziehen. Feststellbremse betätigen.
- Maschinen mit Fahrerstand oder Fahrersitz nur von dort aus in Bewegung setzen.
- Nach der Benutzung Maschinen in verschließbaren Räumen abstellen.
- Verspritzen und Verschütten von Säuren und Laugen vermeiden. Schutzbrillen oder Gesichtsschutzschild, Schutzhandschuhe und Schutzschürzen benutzen.
Staub beseitigende Maschinen, Einteilung nach Staubklassen | ||
Staubklasse | Eignung für Stäube mit Expositionsgrenzwerten | Durchlassgrad Max. (%) |
leicht light leger | > 1 mg/m3 | 1 |
mittel medium moyen | > 0,1 mg/m3 | 0,1 |
hoch high haut | Alle (inkl. krebserzeugende Stäube und Stäube mit Krankheitserregern) | 0,005 |
Zusätzliche Hinweise für netzabhängigen Betrieb elektrischer Maschinen
- Für Reinigungsarbeiten mit elektrisch betriebenen Betriebsmitteln dürfen nur geprüfte Anschlusspunkte gemäß DGUV Information 203-006 genutzt werden. Steht ein solcher Anschlusspunkt nicht zur Verfügung, muss durch eine zusätzliche Schutzeinrichtung (z. B. PRCD-S, bei schutzisolierten Maschinen auch PRCD) ein sicherer Anschlusspunkt erzeugt werden. Beschädigte Steckdosen nicht benutzen.
- Elektrische Leitungen in einer Schlaufe durch die Hand oder über die Schulter führen.
- Elektrische Leitungen nur am Stecker aus der Steckdose ziehen .
- Nicht mit Reinigungsmaschinen über elektrische Leitungen fahren.
- Elektrische Leitungen nicht einquetschen. An selbstschließenden Türen Zwischenlagen benutzen.
- Beschädigte bzw. defekte Leitungen und Steckvorrichtungen nicht benutzen, sondern aussortieren und besonders kennzeichnen. Objektleiter unverzüglich informieren!
- Elektrische Reparaturen nur durch Elektrofachkräfte durchführen lassen.
Zusätzliche Hinweise für batteriebetriebene Maschinen
- Batterien entfernen, bevor die Maschinen für Wartung oder Transport gekippt werden.
- Beim Befüllen der Batterien Fülleinrichtungen benutzen.
- Laden der Batterien nur in besonderen Räumen.
Zusätzliche Hinweise für flüssiggasbetriebene Maschinen
- Das Befüllen von Gastanks bzw. das Wechseln von Gasflaschen nicht in Räumen unter Erdgleiche durchführen.
- Maschinen mit Gastank und Gasflaschen nur über Erdgleiche abstellen.
- Vor dem Abstellen und bei längeren Arbeitspausen Absperrventile schließen.
Zusätzliche Hinweise für kraftstoffbetriebene Maschinen
- Abgaswerte (z. B. bei Hochdruckreinigern mit ölbefeuertem Erhitzer) regelmäßig überprüfen lassen. Prüfergebnisse bei Reinigungsmaschine belassen.
- Einsatz nicht in geschlossenen Räumen, z. B. Tiefgaragen (Vergiftungsgefahr).
- Auf ausreichende Lüftung achten.
Zusätzliche Hinweise für Batterieladeräume
- Batterieladeräume müssen trocken, kühl und belüftet sein.
- Künstliche Belüftungsanlagen sind vor Beginn des Ladevorgangs einzuschalten und müssen mindestens 1 Stunde länger als der Ladevorgang eingeschaltet bleiben.
- Funken reißende Einrichtungen (z. B. Schalter, Steckdosen, elektrische Betriebsmittel) müssen mind. 1 m von den zu ladenden Batteriezellen entfernt sein.
- Ladestellen sind von entzündbaren Stoffen freizuhalten.
- Batterien nicht unter Stromfluss abklemmen.
Prüfungen
- Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen festlegen (Gefährdungsbeurteilung) und einhalten.
- Ergebnisse der Prüfungen dokumentieren.