Lektion 1,
Thema 1
In Bearbeitung
Gefahrstoffe Grundanforderungen/Maßnahmen
Gefährdungen
- Gefahrstoffe können durch Einatmen, Kontakt mit der Haut, der Schleimhaut sowie durch Aufnahme über den Mund zu Gesundheitsgefährdungen führen.
- Weitere Gefährdungen z. B. Brand- und Explosionsgefährdungen können bestehen. Mögliche Wechselwirkungen mit anderen Arbeitsplätzen sind zu berücksichtigen.
Schutzmaßnahmen
- Gefährdungsbeurteilung erstellen.
- Feststellen, ob es sich um einen Gefahrstoff handelt. Prüfen, ob ungefährlichere Gefahrstoffe eingesetzt werden können und ob Gefährdungen durch andere Arbeitsverfahren und Arbeitsmittel vermieden oder gemindert werden können.
- Informationen zu gefährlichen Stoffen und Gemischen sind im Sicherheitsdatenblatt aufgeführt. Bei unzureichenden Angaben beim Hersteller nachfragen.
- Ist kein Sicherheitsdatenblatt vorhanden, kann dieses beim Lieferanten angefordert werden.
- Schutzmaßnahmen festlegen. Erst technische Schutzmaßnahmen ergreifen, bevor organisatorische und individuelle Schutzmaßnahmen wie persönliche Schutzmaßnahmen in Betracht kommen.
- Betriebsanweisung erstellen .
- Ausführliche Informationen und Betriebsanweisungsentwürfe zu Gefahrstoffen werden in WINGIS online angeboten.
- Beschäftigungsbeschränkungen und -verbote beachten, z. B. für Jugendliche und schwangere und stillende Frauen.
- Beschäftigte anhand der Betriebsanweisung vor Arbeitseinsatz, mindestens jedoch einmal jährlich und vor Einsatz eines neuen Produktes/Verfahrens, über die Gefahren in verständlicher Form und Sprache unterweisen.
- Jugendliche mindestens halbjährlich unterweisen.
- Beschäftigte über Erste-Hilfe-Maßnahmen unterrichten.
- Während der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.
- Hautkontakt vermeiden.
- Beim Umfüllen in kleinere Gebinde nur bruchfeste und beständige Behältnisse, z. B. Kunststoffbehälter, benutzen und diese wie das Originalgebinde kennzeichnen.
- Spritzer beim Umfüllen vermeiden (z. B. durch Heber oder Pumpen).
- Benetzte Kleidungsstücke sofort ausziehen.
- Arbeitskleidung einschließlich des Schuhwerks muss getrennt von Straßenkleidung aufbewahrt und regelmäßig gereinigt werden.
- Hautschutz beachten: Vor der Arbeit und nach den Pausen gezielter Hautschutz, nach der Arbeit und vor den Pausen richtige Hautreinigung, nach der Reinigung und am Arbeitsende Hautpflegemittel verwenden.
- Falls erforderlich, persönliche Schutzausrüstung wie Chemikalienschutzhandschuhe, Schutzkleidung, Atemschutz tragen.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Arbeitsmedizinische Vorsorge nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung veranlassen (Pflichtvorsorge) oder anbieten (Angebotsvorsorge). Hierzu Beratung durch den Betriebsarzt.